Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Elektrogeräten.

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne weist darauf hin, dass Elektrogeräte sowie Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie müssen gesondert erfasst werden und dürfen nicht mit unsortierten Siedlungsabfall beseitigt werden.

Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte.
Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.

Die Entsorgungs- bzw. Recylingskosten sind bereits bezahlt.